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WIR PROFIS 1/2023

Rechte von Fußballerinnen als Mütter

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt insbesondere für Profifußballerinnen eine Herausforderung dar. WIR PROFIS gibt einen kompakten Überblick über die Rechte werdender und junger Mütter.

Gesetzlich geregelter Mutterschutz

Grundsätzlich dürfen werdende Mütter während der Schwangerschaft sowie junge Mütter direkt nach der Geburt und während der Stillzeit nicht arbeiten, wenn dadurch ein Risiko für die Gesundheit der Mutter oder des Kindes entstehen würde. Ebenso darf grundsätzlich während der Mutterschutzfrist – in der Regel sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach – nicht gearbeitet werden.

Während der Mutterschutzfrist erhalten gesetzlich krankenversicherte Vertragsspielerinnen in der Regel Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse, während privat krankenversicherte Vertragsspielerinnen das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung erhalten. Darüber hinaus besteht häufig ein Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld, um den tatsächlichen Verdienstausfall ausgleichen zu können.

Die gesetzlichen Bestimmungen sehen zudem einen besonderen Kündigungsschutz für werdende und junge Mütter vor. Arbeitgebern, die ihre Verpflichtungen aus dem Mutterschutzgesetz nicht erfüllen, drohen harte Sanktionen, die neben hohen Bußgeldern in bestimmten Fällen sogar Freiheitsstrafen umfassen können.

FIFA-Regeln zum Mutterschutz

Bereits zum 1. Januar 2021 hat die FIFA verbandsrechtliche Mindeststandards zum Mutterschutz eingeführt. Davon sollen insbesondere Spielerinnen profitieren, die in Ländern mit geringen Mutterschutzstandards beschäftigt sind. Diese FIFA-Regelungen sehen beispielsweise bezahlten Mutterschaftsurlaub sowie besondere Transferbestimmungen im Zusammenhang mit dem Mutterschaftsurlaub vor.

Unterstützung durch die VDV

Im Zusammenhang mit dem Mutterschutz können zahlreiche rechtliche Fragen auftreten, beispielsweise zum Kündigungsschutz, zu Beschäftigungsverboten, zu Höchstarbeitszeitgrenzen, zu Lohnersatzleistungen, zur Elternzeit oder auch zu verbandsrechtlichen Besonderheiten im internationalen Transferrecht. In diesen Fällen helfen die Experten der Spielergewerkschaft gerne weiter. Die Erstberatung ist für VDV-Mitglieder grundsätzlich kostenfrei.

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